top of page
GKR_Logo_RGB_Lime.png

Neue Verpackungsverordnung: Wichtiger Schritt fürs Getränkekarton-Recycling in der Schweiz

  • Autorenbild: Simona Marty
    Simona Marty
  • vor 9 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Mit der neuen Verpackungsverordnung erhält der Getränkekarton erstmals einen klaren regulatorischen Rahmen auf nationaler Ebene. Die Verordnung schafft wichtige Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Sammlung – auch wenn zentrale Pflichten erst mit längeren Übergangsfristen greifen.


Illustration Getränkekartons Demo mit Schild

Der Bundesrat hat die neue Verpackungsverordnung verabschiedet und damit einen wichtigen und lange erwarteten Schritt für das Getränkekarton-Recycling in der Schweiz gemacht. Erstmals erhält der Getränkekarton auf nationaler Ebene einen klaren regulatorischen Rahmen. Für den Verein Getränkekarton-Recycling Schweiz ist dies eine zentrale Weichenstellung: Die Verordnung schafft mehr Planungssicherheit, stärkt die Kreislaufwirtschaft und nimmt die relevanten Akteure stärker in die Verantwortung.


Besonders wichtig ist: Getränkekartons werden künftig aus dem Siedlungsabfallmonopol entlassen. Möglich wird dies durch die Festlegung einer subsidiären Rücknahmepflicht für Getränkekartons. Damit wird der Weg frei für den Ausbau einer flächendeckenden Sammellösung – ohne dass dafür kantonale oder kommunale Konzessionen nötig sind. Für die Branche ist dies ein entscheidender Schritt, um Sammlung, Sortierung und Verwertung einfacher und effizienter zu organisieren.


70 Prozent Verwertungsquote für Getränkekartons

Die neue Verordnung legt für Getränkekartons eine Verwertungsquote von 70 Prozent fest. Damit wird erstmals verbindlich festgehalten, welches Ziel beim Recycling von Getränkekartons erreicht werden soll. Aus Sicht des Vereins ist dies ein wichtiger Meilenstein: Getränkekartons werden nicht länger nur als Abfall betrachtet, sondern als Wertstoff, der wieder in den Kreislauf zurückfinden soll.


Die Quote schafft Orientierung für alle Beteiligten – von Herstellern und Importeuren über Handel und Branchenorganisationen bis hin zu Gemeinden und Konsumentinnen und Konsumenten. Gleichzeitig unterstreicht sie, dass Getränkekartons einen festen Platz in der Schweizer Kreislaufwirtschaft erhalten sollen.


Noch keine Finanzierungsregulierung – aber klare Verantwortung

Die neue Verordnung verzichtet auf eine detaillierte Regulierung der Finanzierung. Damit bleibt der Wirtschaft Spielraum, tragfähige Lösungen zu entwickeln und weiterzuentwickeln. Das ermöglicht praxistaugliche Branchenlösungen und schafft Raum für unterschiedliche Modelle. Klar ist aber auch: Die Verantwortung für Sammlung und Verwertung wird stärker bei jenen Akteuren verankert, die Getränkekartons in Verkehr bringen. Neu werden auch Importeure ausdrücklich erfasst. Damit werden alle relevanten Akteure entlang der Wertschöpfungskette einbezogen.


Sollten die vorgegebenen Verwertungsquoten nicht erreicht werden, kann der Bundesrat zusätzliche Massnahmen ergreifen. Dazu gehört etwa die Rücknahmepflicht auf eigene Rechnung - auf Basis eines vorgezogenen Recyclingbeitrags - oder als weitergehende Massnahme eine Pfandpflicht.


Die Verordnung tritt grundsätzlich Anfang 2027 in Kraft. Für die praktische Umsetzung gelten jedoch verschiedene Übergangsfristen. Das Siedlungsabfallmonopol fällt bereits ab Anfang 2027, was erfreulich ist. Die Rücknahme- und Mitteilungspflichten hingegen greifen erst ab Anfang 2031. Die erste Berechnung der Verwertungsquote erfolgt ab 2032, was aus Sicht des Vereins später ist als gewünscht.


Ein wichtiger Rahmen – mit Spielraum für die Umsetzung

Zusammenfassend bringt die neue Verpackungsverordnung vieles, wofür sich der Verein Getränkekarton-Recycling Schweiz seit Jahren einsetzt: eine klare Verwertungsquote, eine subsidiäre Rücknahmepflicht, den Wegfall des Siedlungsabfallmonopols, eine präzisere Definition des Getränkekartons und einen regulatorischen Rahmen für Sammlung und Verwertung.


Die Verordnung ist damit ein wichtiger Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft für Getränkekartons in der Schweiz. Sie schafft Verbindlichkeit, lässt der Wirtschaft aber gleichzeitig Spielraum bei der konkreten Umsetzung. Nun gilt es, diesen Rahmen zu nutzen: für mehr Sammlung, hochwertige Verwertung und eine stärkere Verankerung des Getränkekartons als wertvollen Rohstoff im Kreislauf.

 



Simona Marty

Über die Autorin


Simona Marty

Geschäftsführerin

Simona Marty war als Redaktorin für verschiedene Tageszeitungen tätig und arbeitete zudem als Kommunikationsberaterin in unterschiedlichen Agenturen. 2023 stiess Marty zum Verein GKR, wo sie zuerst die Kommunikation verantwortete. Seit Oktober 2024 leitet sie als Geschäftsführerin den Verein mit viel Engagement und Weitsicht. Besonders gefällt ihr, dass sie bei ihrer Arbeit täglich Dinge zum Rollen bringen und «aktiv dazu beitragen kann, die Kreislaufwirtschaft voranzutreiben.»



 
 
bottom of page